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24.04.2012
Flexible Arbeitszeitregelungen
Anders als in den übrigen Zweigen der Sozialversicherung sind in der Unfallversicherung (UV) während der Freistellungsphasen eigentlich keine Beiträge aus dem Entgelt zu zahlen. Kommt das Entgelt aber nicht aus dem Wertguthaben, ist es beitragspflichtig.
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