Änderung der Umzugskostenpauschalen ab März 2024

Liegt ein beruflich veranlasster Umzug vor, so kann der Arbeitgeber dem oder der Arbeitnehmenden Umzugskosten in Höhe des Betrags steuerfrei ersetzen, der nach dem Bundesumzugskostenrecht als höchstmögliche Umzugskostenvergütung gezahlt werden könnte. ü sonstige Umzugsauslagen wird dabei eine Pauschvergütung gewährt, die in § 10 des Bundesumzugskostengesetzes (BUKG) geregelt ist.
Mit Wirkung ab März 2024 hat die Verwaltung nun geänderte Pauschalen herausgegeben.
Änderung der Umzugskostenpauschalen ab März 2024
ü Umzüge ab 1. März 2024 sind gemäß folgendePauschalen für sonstige Umzugsauslagenanzusetzen:
- ü berechtigtePersonen964 Euro.
- ü jede andere Person 643 Euro.
Zu denanderen Personengehören
- der Ehegatte,
- der Lebenspartner sowie
- die ledigen Kinder,
- Stief- und Pflegekinder,
die auch nach dem Umzug mit dem oder der Berechtigten in häuslicher Gemeinschaft leben.
Die Pauschale für Berechtigte, die am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes keine Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben (§ 10 Abs. 2 BUKG), beträgt193 Euro. Maßgeblich für die Ermittlung der Pauschalen ist der Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.
Umzugskostenpauschalen bis einschließlich Februar 2024
ü Umzüge bis zum 29. Februar 2024 sind folgendePauschalen für sonstige Umzugsauslagennach § 10 Abs. 1 BUKG anzusetzen ():
- üBerechtigte886 Euro.
- ü jeden andere Person 590 Euro.
Die Pauschale für Berechtigte, die am Tage vor dem Einladen des Umzugsgutes keine Wohnung hatten oder nach dem Umzug keine eigene Wohnung eingerichtet haben (§ 10 Abs. 2 BUKG), beträgt 177 Euro.
Das könnte Sie auch interessieren:
Pauschalen für Auslandsreisekosten ab 2024
Steuerfreier Arbeitgeberersatz für Stellplatz- und Garagenkosten
Erleichterungen für Grenzgänger im Homeoffice
-
Elektrodienstwagen: Aufladen im Betrieb und zuhause
4.10042
-
Geschenke an Mitarbeitende und Geschäftsfreunde
3.7561
-
Steuerliche Förderung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen
3.509
-
Was passiert bei Überschreiten der Minijob-Grenze?
3.192
-
Aufmerksamkeiten an Arbeitnehmende bis zu 60 Euro steuerfrei
3.143
-
Aussteuerung beim Krankengeld: Arbeitslosengeld, Meldungen und der Umgang mit Einmalzahlungen
3.082
-
Kind krank? Gesetzliche Regelungen zu Freistellung und Entgeltfortzahlung
2.848
-
Sachbezugswerte für Mahlzeiten im Jahr 2025 und mehr
2.631
-
ü Betriebsveranstaltungen gilt ein Freibetrag von 110 Euro
2.447
-
Neue Grenzen bei Minijobs und Midijobs zum 1. Januar 2025
2.445
-
Beschäftigung zwischen Bachelor- und Masterstudiengang
28.04.2025
-
Keine erste Tätigkeitsstätte bei Leiharbeit
24.04.2025
-
Statusfeststellungsverfahren: Wenn Urteile Unklarheit schaffen
23.04.20252
-
Was für den Solidaritätszuschlag jetzt gilt
17.04.2025
-
Koalitionsvertrag: Geplante Steuererleichterungen im Personalbereich
16.04.2025
-
Dopingkontrolleure sind keine freien Mitarbeiter
14.04.2025
-
Gericht stellt abhängige Beschäftigung von Bauarbeitern fest
10.04.2025
-
Sozialversicherungsbeiträge aus Feiertagszuschlägen richtig berechnen
08.04.2025
-
Urteile zu Scheinselbstständigkeit im Überblick
07.04.20252
-
Sachbezug Fitnessstudio: Antworten auf wichtige Praxisfragen
03.04.2025