Anwendungsschreiben zum automatischen Informationsaustausch

Um grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zu bekämpfen, entwickelte die OECD den Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (CRS - Common Reporting Standard). Neben zahlreichen anderen Ländern hat sich auch die Bundesrepublik Deutschland zum Informationsaustausch verpflichet (am 29.10.2014).
Banken müssen melden
Der Standard verpflichtet Finanzinstitute zur Meldung von Informationen über Finanzvermögen, welches für Steuerpflichtige aus den Teilnehmerländern verwaltet wird, an die deutsche Steuerverwaltung. Diese Informationen werden zwischen den Steuerverwaltungen der teilnehmenden Staaten ausgetauscht.
Eine weitere Regelung zum automatischen Informationsaustausch beinhaltet das sog. FATCA-Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den USA (v. 31.5.2013).
Auch FATCA-Abkommen wird geregelt
Da der OECD-Standard und das FATCA-Abkommen sich in großen Teilen entsprechen, wird in dem BMF-Schreiben vom 1.2.2017 die Anwendung beider Abkommen gemeinsam geregelt. Es ersetzt daher auch das bisherige Anwendungsschreiben zum FATCA-Abkommen (v. 3.11.2015, BStBl 2015 I S. 897).
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