Koalitionsvertrag: Geplante Steuererleichterungen im Personalbereich

Im Rahmen der geplanten Koalition von CDU/CSU und SPD sollen durch steuerliche Maßnahmen Familien entlastet, die soziale Sicherheit gestärkt und die Leistung "der hart arbeitenden Menschen" anerkannt werden. Dazu sind insbesondere folgende Maßnahmen mit Bezug zum Personalbereich geplant:
Reform der Lohnsteuer soll in den Koalitionsvertrag
- Die Koalitionspartner wollen die Lohn- und Einkommensteuer für kleine und mittlere Einkommen zur Mitte der Legislatur senken, eine Konkretisierung der frühestens 2027 zu erwartenden Entlastungen erfolgt jedoch nicht. Tarifmaßnahmen wirken sich beim Lohnsteuerabzug direkt aus.
- Die Pendlerpauschale soll erhöht werden zum 1. Januar 2026 auf einheitlich 0,38 Euro ab dem ersten Kilometer. Eine Erhöhung der Entfernungspauschale führt bei den Beschäftigten zu höheren Werbungskosten in der Steuererklärung, die gegebenenfalls auch als Freibetrag berücksichtigt werden können. Aus Arbeitgebersicht ergibt sich eine Ausweitung von Pauschalierungsmöglichkeiten bei Fahrtkostenzuschüssen und Dienstwagenbesteuerung (vgl. § 40 Abs. 2 Nr. 1 EStG).
- Geprüft wird ergänzend eine sogenannte Arbeitstagepauschale, in der Werbungskosten für Beschäftigte zusammengefasst werden können.
Maßnahmen im Koalitionsvertrag: Steuerbegünstigungen und Bürokratieabbau
- Damit sich Mehrarbeit auszahlt, sollen Zuschläge für Mehrarbeit, die über die tariflich vereinbarte beziehungsweise an Tarifverträgen orientierte Vollzeitarbeit hinausgehen, steuerfrei gestellt werden.
- Zudem soll ein neuer steuerlicher Anreiz zur Ausweitung der Arbeitszeit von Teilzeitbeschäftigten geschaffen werden: Wenn Arbeitgeber eine Prämie zur Ausweitung der Arbeitszeit zahlen, soll diese Prämie steuerlich begünstigt werden.
- Das Arbeiten im Alter soll mit einer "Aktivrente" attraktiver werden. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei bekommen.
- Elektromobilität: Geplant ist unter anderem eine steuerliche Begünstigung von Elektrodienstwagen durch eine Erhöhung der Bruttopreisgrenze (für die Viertelung der geldwerten Vorteile) auf 100.000 Euro.
- Bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags soll auch eine adäquate Anhebung des Kindergelds erfolgen. Beim Lohnsteuerabzug wirken sich Kinderfreibeträge nur beim Solidaritätszuschlag und bei der Kirchensteuer aus.
- Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende, der in der Steuerklasse II enthalten ist, soll angehoben oder weiterentwickelt werden.
- Angehoben werden sollen auch die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro.
- Geplant ist zudem die Abschaffung von Berichts-, Dokumentations- und Statistikpflichten. Die Bürokratiekosten für Unternehmen sollen in den nächsten vier Jahren um 25 Prozent reduziert werden.
- Der Solidaritätszuschlag bleibt unverändert bestehen (vgl. dazu auch unsere News zur aktuellen Entscheidung des BVerfG). Neben der Erhebung bei Spitzenverdienern bleibt dieser also auch als Zuschlag zu pauschalen Lohnsteuern erhalten.
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