Angemessene Beileidswünsche beim Tod von Mitarbeitern, Mandanten und Geschäftspartnern

Auch beruflich Beileidsbekundungen zu schreiben, ist nicht einfach; im Geschäftsleben ist es aber oft unverzichtbar, eine Frage von Anstand, aber auch von professionellem Verhalten.
In eine Beileidskarte gehört nur Positives. Aber es gilt zu beachten: Geschäftliche Beileidswünsche sollten weder pathetisch noch theatralisch klingen. Zu kreativ sollte es auch nicht werden, das überzeugt nicht jeden Empfänger oder kann sogar irritieren.
Wann sollte ein Kondolenzschreiben versandt werden?
Ein Kondolenz- oder Beileidsschreiben sollte möglichst zeitnahe verschickt werden. Am besten verfassen Sie es, unmittelbar nachdem Sie die Todesnachricht erhalten haben. Auf diese Weise können Sie den Hinterbliebenen in ihrer größten Trauer beistehen. Ob der Todesfall überraschend eingetreten ist, nach langer Krankheit, durch einen Suizid oder durch einen Verkehrsunfall, spielt dabei keine Rolle. Verfasst werden sollte es, Digitalisierung hin oder her, möglichst handschriftlich. Wer das Kondolenzschreiben unbedingt am Rechner verfassen möchten, sollten zumindest Anrede, Grußformel und Unterschrift handschriftlich hinzufügen. Unterschriftergänzungen wie i. V. etc. sind unangebracht.
Beileidskarte geschäftlich: Wer verfasst sie und was sollte man schreiben?
Bei einem Mandanten schreibt der Anwalt, der ihn betreut hat, bei Geschäftspartnern oder Mitarbeitern der zuständige Vertreter der Geschäftsleitung oder die zuständige Bereichs- oder Abteilungsleitung.
Wenn es um einen Mitarbeiter geht, kann man darauf hinweisen, wie angenehm die Zusammenarbeit gewesen sei, was seine Persönlichkeit auszeichnete, welche Verdienste er um das Unternehmen oder die Kanzlei hatte und / oder wie beliebt oder angesehen der Verstorbene bei den Kollegen war. Für die Angehörigen ist das etwas Tröstendes.
Trauerkarte von Kollegen unterschreiben lassen?
Die geschäftliche Beileidskarte sollte nur der Vorgesetzte unterschreiben. Die übrigen Kollegen sollten sich in dem Fall zurückhalten oder, wenn sie mit dem verstorbenen Mitarbeiter befreundet waren, eine private Trauerkarte schreiben. Zu einer Beileidskarte passt es - anders als bei Glückwunschkarten - nicht, wenn darauf zehn Unterschriften stehen. Die Führungskraft kondoliert im Namen der anderen mit. Bei eine Traueranzeige sähe es wieder anders aus, hier wäre etwa auch der Betriebsrat dabei.
Angemessene Beileidswünsche: Beispiel eines Beileidtextes
Karte zum Tod einer Mitarbeiterin:
Sehr geehrter Herr ...
mit Erschütterung haben wir vom unerwarteten Tod Ihrer Frau erfahren. Wir sind tief betroffen vom schmerzlichen Verlust von Frau ... und bekunden Ihnen und Ihrer Familie unsere aufrichtige Anteilnahme.
Mit ihrer natürlichen, hilfsbereiten und liebenswerten Art hat Ihre Ehefrau unsere Kanzlei sehr bereichert und mit ihrem großen Einsatz viel zu unserem Erfolg beigetragen. Sie hinterlässt fachlich und menschlich eine große Lücke; wir werden ihn als Mensch und Mitarbeiter gleichermaßen vermissen.
Wir sprechen Ihnen unser aufrichtiges Beileid aus und wünschen Ihnen in dieser schweren Zeit die notwendige Kraft.
Mit herzlichen Grüßen
Kanzle / Firma
Name
Karte zum Tod eines Mandanten / Geschäftspartners:
Sehr geehrte Herr ...
mit Erschütterung haben wir vom unerwarteten Tod Ihres Mannes erfahren. Wir sind sehr betroffen und bekunden Ihnen und Ihrer Familie unsere aufrichtige Anteilnahme.
Wir haben Herrn ... im Rahmen unserer Zusammenarbeit als einen sehr angenehmen und vertrauenswürdigen Menschen kennengelernt und werden ihn als einen Mandanten / Geschäftspartner in guter Erinnerung behalten.
Wir sprechen Ihnen unser aufrichtiges Beileid aus und wünschen Ihnen in dieser schweren Zeit die notwendige Kraft.
Mit herzlichen Grüßen
Kanzlei / Firma
Name
Beileidswünsche durch Traueranzeige in der Zeitung ausdrücken
Guter Stil ist es auch, wenn der Arbeitgeber eine Traueranzeige in der Zeitung veröffentlicht, um mit dieser Form der Würdigung seine Wertschätzung und Betroffenheit zu zeigen und auch öffentlich sichtbar zu machen. Das gilt selbstverständlich auch für den Tod eines Kanzleipartners.
Fehler beim Kondolieren, die unterbleiben sollten
Schlecht, wenn in einem Fall, in dem ein Beileidsschreiben wichtig und angebracht gewesen wäre, die unangenehme Aufgabe hin und her geschoben wird und letztlich "unter den Tisch" fällt. Dergleichen wird nicht übersehen und u.U. auch weitererzählt. Es spricht nicht für die Kanzlei oder das Unternehmen und ist menschlich unschön.
Wenn die Kondolenzkarte zu spät kommt oder nur die aller nötigste standardisierte Bemühung zeigt, ist das besser als nichts, aber auch nicht viel.
Zuviel Dramatik und übertrieben Bekundungen, sei es, weil man zu Übertreibungen und Theatralik neigt, sei es, weil man selbst kürzlich einen Verlust erlitten hat, sind ebenfalls nicht hilfreich. Auch großzügige Versprechungen von Unterstützung sollten nur ausgesprochen werden, wenn sie ernst gemeint sind. Zum Einen könnten sie wirklich in Anspruch genommen bzw. eingefordert werden (Darlehen etc.), andererseits können sie leicht unglaubwürdig wirken und verstimmen.
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Todesfälle im Kanzleialltag erfordern einen sensiblen Umgang mit den Betroffenen. Als Arbeitgeber sollte man Mitgefühl und Wertschätzung zeigen, insbesondere wenn es sich um Mitarbeiter handelt, aber auch gegenüber Geschäftspartnern oder Mandanten. Dies gilt auch für die Unterstützung der Hinterbliebenen bei Formalien am Ende des Arbeitsverhältnisses oder der Geschäftsbeziehung.
Beachten Sie auch unsere: Themenseite "Kanzleimanagement".
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