听(1) 1Gesondert festgestellt werden insbesondere:
听 2. |
听 a) |
die einkommensteuerpflichtigen und k枚rperschaftsteuerpflichtigen Eink眉nfte und mit ihnen im Zusammenhang stehende andere Besteuerungsgrundlagen, wenn an den Eink眉nften mehrere Personen beteiligt sind und die Eink眉nfte diesen Personen steuerlich zuzurechnen sind, |
听 b) |
in anderen als den in Buchstabe a genannten F盲llen die Eink眉nfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder einer freiberuflichen T盲tigkeit, wenn nach den Verh盲ltnissen zum Schluss des Gewinnermittlungszeitraums das f眉r die gesonderte Feststellung zust盲ndige Finanzamt nicht auch f眉r die Steuern vom Einkommen zust盲ndig ist, |
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听 3. |
der Wert der verm枚gensteuerpflichtigen Wirtschaftsg眉ter (搂搂 114 bis 117a des Bewertungsgesetzes) und der Wert der Schulden und sonstigen Abz眉ge (搂 118 des Bewertungsgesetzes), wenn die Wirtschaftsg眉ter, Schulden und sonstigen Abz眉ge mehreren Personen zuzurechnen sind und die Feststellungen f眉r die Besteuerung von Bedeutung sind. |
2Wenn sich in den F盲llen von Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b die f眉r die 枚rtliche Zust盲ndigkeit ma脽geblichen Verh盲ltnisse nach Schluss des Gewinnermittlungszeitraums ge盲ndert haben, so richtet sich die 枚rtliche Zust盲ndigkeit auch f眉r Feststellungszeitr盲ume, die vor der 脛nderung der ma脽geblichen Verh盲ltnisse liegen, nach 搂 18 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 in Verbindung mit 搂 26.
听(1a) 1Einzelne, im Rahmen einer Au脽enpr眉fung f眉r den Pr眉fungszeitraum ermittelte und abgrenzbare Besteuerungsgrundlagen k枚nnen gesondert festgestellt werden (Teilabschlussbescheid), solange noch kein Pr眉fungsbericht nach 搂 202 Absatz 1 ergangen ist. 2Auf Antrag des Steuerpflichtigen soll ein Teilabschlussbescheid ergehen, wenn daran ein erhebliches Interesse besteht und dies vom Steuerpflichtigen glaubhaft gemacht wird.
听(2) 1Zur Sicherstellung einer einheitlichen Rechtsanwendung bei gleichen Sachverhalten und zur Erleichterung des Besteuerungsverfahrens kann das Bundesministerium der Finanzen durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass in anderen als den in Absatz 1 genannten F盲llen Besteuerungsgrundlagen gesondert und f眉r mehrere Personen einheitlich festgestellt werden. 2Dabei k枚nnen insbesondere geregelt werden
听 1. |
der Gegenstand und der Umfang der gesonderten Feststellung, |
听 2. |
die Voraussetzungen f眉r das Feststellungsverfahren, |
听 3. |
die 枚rtliche Zust盲ndigkeit der Finanzbeh枚rden, |
听 4. |
die Bestimmung der am Feststellungsverfahren beteiligten Personen (Verfahrensbeteiligte) und der Umfang ihrer steuerlichen Pflichten und Rechte einschlie脽lich der Vertretung Beteiligter durch andere Beteiligte, |
听 5. |
die Bekanntgabe von Verwaltungsakten an die Verfahrensbeteiligten und Empfangsbevollm盲chtigte, |
听 6. |
die Zul盲ssigkeit, der Umfang und die Durchf眉hrung von Au脽enpr眉fungen zur Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen. |
3Durch Rechtsverordnung kann das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates bestimmen, dass Besteuerungsgrundlagen, die sich erst sp盲ter auswirken, zur Sicherung der sp盲teren zutreffenden Besteuerung gesondert und f眉r mehrere Personen einheitlich festgestellt werden; Satz 2 gilt entsprechend. 4Die Rechtsverordnungen bed眉rfen nicht der Zustimmung des Bundesrates, soweit sie Einfuhr- und Ausfuhrabgaben und Verbrauchsteuern, mit Ausnahme der Biersteuer, betreffen.
听(3) 1Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a gilt nicht, wenn
听 1. |
nur eine der an den Eink眉nften beteiligten Personen mit ihren Eink眉nften im Geltungsbereich dieses Gesetzes einkommensteuerpflichtig oder k枚rperschaftsteuerpflichtig ist oder |
听 2. |
es sich um einen Fall von geringer Bedeutung handelt, insbesondere weil die H枚he des festgestellten Betrags und die Aufteilung feststehen; dies gilt sinngem盲脽 auch f眉r die F盲lle des Absatzes 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b und Nummer 3. |
2Das nach 搂 18 Absatz 1 Nummer 4 zust盲ndige Finanzamt kann durch Bescheid feststellen, dass eine gesonderte Feststellung nicht durchzuf眉hren ist. Der Bescheid gilt als Steuerbescheid.
听(4) Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a gilt ferner nicht f眉r Arbeitsgemeinschaften, deren alleiniger Zweck in der Erf眉llung eines einzigen Werkvertrages oder Werklieferungsvertrages besteht.
听(5) Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 sowie die Abs盲tze 2 und 3 sind entsprechend anzuwenden, soweit
听 1. |
die nach einem Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von der Bemessungsgrundlage ausgenommenen Eink眉nfte bei der Festsetzung der Steuern der beteiligten Personen von Bedeutung sind oder |
听 2. |
Steuerabzugsbetr盲ge und K枚rperschaftsteuer auf die festgesetzte Steuer anzurechnen sind. |