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Entscheidungsstichwort (Thema)
Urlaubsabgeltung. AGB-Verfallklausel. Quotelung des Urlaubsanspruchs
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Orientierungssatz
1. 搂 202 Abs. 1 BGB, dem zufolge die Verj盲hrung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgesch盲ft erleichtert werden kann, bezweckt einen umfassenden Schutz gegen im Voraus vereinbarte Einschr盲nkungen von Haftungsanspr眉chen aus vors盲tzlichen Sch盲digungen. Vertragliche Ausschlussfristenregelungen, die solche Anspr眉che in zeitlicher Hinsicht beschr盲nken, sind nichtig (Rn. 17).
2. Die Rechtsfolgen bestimmen sich in diesen F盲llen nach 搂 306 BGB, der nicht nur zur Anwendung kommt, wenn sich die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel aus den 搂搂 305 ff. BGB selbst ergibt, sondern auch dann, wenn sie gegen sonstige Verbote verst枚脽t. Soweit die Ausschlussfristenklausel nicht teilbar ist, tritt an ihre Stelle nach 搂 306 Abs. 2 BGB das Gesetz (Rn. 18).
3. Die Bestimmungen in 搂 7 Abs. 3 BUrlG, die den gesetzlichen Anspruch auf Mindesturlaub zeitlich befristen, finden w盲hrend der Elternzeit keine Anwendung. Die im BEEG enthaltenen Sonderregelungen (搂 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 BEEG) gehen den allgemeinen Vorschriften in 搂 7 Abs. 3 BUrlG vor (Rn. 32).
4. Will der Arbeitgeber sein Recht aus 搂 17 Abs. 1 BEEG aus眉ben, den Anspruch des Arbeitnehmers auf Erholungsurlaub f眉r Elternzeitmonate zu k眉rzen, obliegt es ihm, eine hierauf gerichtete rechtsgesch盲ftliche Erkl盲rung abzugeben, die dem Arbeitnehmer zugehen muss. Sowohl f眉r die Abgabe als auch f眉r den Zugang der K眉rzungserkl盲rung beim Arbeitnehmer tr盲gt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast (Rn. 39).
5. Sieht eine arbeitsvertragliche Quotelungsregelung vor, dass einem Arbeitnehmer im Jahr seines Ausscheidens aus dem Arbeitsverh盲ltnis f眉r jeden Besch盲ftigungsmonat ein Zw枚lftel des Jahresurlaubs zusteht, ist diese Regelung gem盲脽 搂 13 Abs. 1 BUrlG nichtig, wenn nicht gew盲hrleistet ist, dass dem Arbeitnehmer unabh盲ngig vom Beendigungszeitpunkt mindestens der in 搂搂 1, 3 Abs. 1, 搂 5 Abs. 1 BUrlG garantierte Jahresurlaub zusteht (Rn. 49).
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Normenkette
BEEG 搂 17; BGB 搂搂听134, 202 Abs. 1, 搂听305 Abs. 1, 搂搂听305c, 306, 310 Abs.听3-4; BUrlG 搂听7 Abs.听3-4, 搂听13 Abs. 1
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Verfahrensgang
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Tenor
1. Auf die Revision der Kl盲gerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts M眉nchen vom 26.听Februar 2021 -听7听Sa 940/20听- aufgehoben und aus Gr眉nden der Klarstellung wie folgt neu gefasst:
Auf die Berufung der Kl盲gerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts M眉nchen vom 19.听August 2020 -听34听Ca 745/18听- unter Zur眉ckweisung der Berufung im 脺brigen teilweise abge盲ndert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kl盲gerin einen weiteren Bruttobetrag in H枚he von 12.313,35听Euro zu zahlen und hierauf Zinsen in H枚he von f眉nf Prozentpunkten 眉ber dem Basiszinssatz seit dem 2.听Februar 2018 zu entrichten.
2. Im 脺brigen wird die Revision zur眉ckgewiesen.
3. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
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Tatbestand
Rz. 1
Die Kl盲gerin nimmt die Beklagte auf Abgeltung von Urlaub aus den Jahren听2013 bis听2017 in Anspruch.
Rz. 2
Die Kl盲gerin war bei der Beklagten vom 2.听Januar 2012 bis zum 31. August 2017 als B眉rokauffrau mit einem Bruttomonatsgehalt iHv. 2.300,00听Euro besch盲ftigt. Der Arbeitsvertrag der Parteien vom 18.听August 2011 enth盲lt auszugsweise folgende Regelungen:
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鈥灺4 Urlaub |
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Der Jahresurlaub betr盲gt 28听Arbeitstage (auf der Basis einer regelm盲脽igen 5-Tage-Woche). In dem Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverh盲ltnis beginnt oder endet, hat der Arbeitnehmer f眉r jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverh盲ltnisses Anspruch auf 1/12 des Jahresurlaubes. |
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鈥μ |
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搂听10 Ausschlussfrist |
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1. Alle beiderseitigen Anspr眉che aus dem Arbeitsverh盲ltnis und solche, die mit dem Arbeitsverh盲ltnis in Verbindung stehen, verfallen, wenn sie nicht innerhalb von 3听Monaten nach der F盲lligkeit gegen眉ber der anderen Vertragspartei schriftlich erhoben werden. |
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2. Lehnt die Gegenpartei den Anspruch ab oder sie erkl盲rt sich nicht innerhalb von 2听Wochen nach der Geltendmachung des Anspruchs, so verf盲llt dieser, wenn er nicht innerhalb von 3听Monaten nach der Ablehnung oder dem Fristablauf gerichtlich geltend gemacht wird.鈥 |
Rz. 3
Nach der Geburt ihres ersten Kindes nahm die Kl盲gerin vom 4.听April 2013 bis zum 18.听Juni 2014 Elternzeit in Anspruch. Im unmittelbaren Anschluss an die Schutzfristen vor und nach der Geburt ihres zweiten Kindes befand sich die Kl盲gerin vom 13.听Oktober 2014 bis zum 17.听August 2017 erneut in Elternzeit.
Rz. 4
Die Kl盲gerin k眉ndigte das Arbeitsverh盲ltnis mit Schreiben vom 3.听August 2017 zum 31.听August 2017. Die Beklagte gew盲hrte ihr f眉r den Zeitraum vom 18. bis zum 31.听August 2017 antragsgem盲脽 zehn Arbeitstage Urlaub. Mit E-Mail vom 25.听Oktober 2017 forderte die Kl盲gerin die Beklagte vorgerichtlich erfolglos auf, 14听Tage Urlaub aus den Jahren听2013 und听2014 abzugelten.
Rz. 5
Mit ihrer der Beklagten am 1.听Februar 2018 zugestellten Klage hat die Kl盲gerin die Auffassung vertreten, die Beklagte sei gem盲脽 搂听7 Abs.听4 BUrlG verpflichtet, insgesamt 130 Arbeitstage Urlaub aus den Jahren听2013 bis听2017 abzugelten.
Rz. 6
Die Kl盲gerin hat -听soweit f眉r die Revision von Bedeutung听- beantragt,
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die Beklagte zu verurteilen, an sie 12.313,35听Euro brutto nebst Zinsen in H枚he von f眉nf Prozentpunkten 眉ber dem Basiszinssatz seit dem 1.听September 2017 zu zahlen. |
Rz. 7
Die Beklagte hat die Abweisung der Klage mit der Begr眉ndung beantragt, der Abgeltungsanspruch sei gem盲脽 搂听10 des Arbeitsvertrags verfallen, da die Kl盲gerin ihn nicht binnen der dort bestimmten Frist geltend gemacht habe. Im 脺brigen hat sie behauptet, mit Schreiben vom 21.听Oktober 2013 der Kl盲gerin gegen眉ber die K眉rzung auf die Elternzeiten entfallenden Urlaubs erkl盲rt zu haben.
Rz. 8
Das Arbeitsgericht hat der Klage teilweise stattgegeben und die Beklagte zur Abgeltung von jeweils sieben Arbeitstagen Urlaub aus den Jahren听2013 und听2014 mit einem Bruttobetrag iHv. insgesamt 1.486,15听Euro nebst Zinsen verurteilt. Im 脺brigen hat es die Klage abgewiesen. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Kl盲gerin zur眉ckgewiesen. Mit der Revision begehrt die Kl盲gerin Zahlung des geltend gemachten Abgeltungsbetrags, soweit das Arbeitsgericht der Klage nicht entsprochen hat.
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Rz. 9
Die Revision der Kl盲gerin ist weitestgehend begr眉ndet. Lediglich im Hinblick auf den Beginn des Zinslaufs ist die Revision unbegr眉ndet.
Rz. 10
I. Das Landesarbeitsgericht hat die Berufung der Kl盲gerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts zu Unrecht vollumf盲nglich zur眉ckgewiesen. Die Kl盲gerin hat gegen die Beklagte gem盲脽 搂听7 Abs.听4 BUrlG einen Anspruch auf Abgeltung weiterer 116听Arbeitstage Urlaub mit einem Bruttobetrag iHv. 12.313,35听Euro nebst Zinsen iHv. f眉nf Prozentpunkten 眉ber dem Basiszinssatz seit dem 2.听Februar 2018. Die weitergehende Zinsforderung ist unbegr眉ndet.
Rz. 11
1. Die Annahme des Landesarbeitsgerichts, der Anspruch der Kl盲gerin auf Urlaubsabgeltung sei infolge der Ausschlussfristenregelung in 搂听10 Nr.听1 Arbeitsvertrag mit Wirkung zum 30.听November 2017 verfallen, h盲lt einer revisionsrechtlichen 脺berpr眉fung nicht stand. Die Klausel ist wegen Versto脽es gegen das gesetzliche Verbot, die Haftung wegen Vorsatzes im Voraus durch Rechtsgesch盲ft zu erleichtern (搂听202 Abs.听1 BGB), gem盲脽 搂听134 BGB nichtig.
Rz. 12
a) Zu Recht ist das Landesarbeitsgericht davon ausgegangen, bei 搂听10 Nr.听1 des Arbeitsvertrags handele es sich um eine Allgemeine Gesch盲ftsbedingung iSv. 搂听305 Abs.听1 Satz听1 BGB. Bereits das 盲u脽ere Erscheinungsbild der formularm盲脽igen Vertragsgestaltung l盲sst auf Allgemeine Gesch盲ftsbedingungen schlie脽en. Zudem handelt es sich bei dem Arbeitsvertrag vom 18.听August 2011 um einen Verbrauchervertrag iSv. 搂听310 Abs.听3 Nr.听2 BGB (vgl. BAG 27.听Juli 2021 -听9听AZR 376/20听- Rn.听41; 23.听M盲rz 2021 -听3听AZR 99/20听- Rn.听26). Dass die Kl盲gerin auf den Inhalt des Arbeitsvertrags Einfluss nehmen konnte (搂听310 Abs.听3 Nr.听2 BGB), hat die Beklagte nicht vorgetragen.
Rz. 13
b) Revisionsrechtlich nicht zu beanstanden ist die Annahme des Landesarbeitsgerichts, die Ausschlussfristenregelung sei Bestandteil des die Parteien verbindenden Formulararbeitsvertrags geworden. 搂听10 Nr.听1 des Arbeitsvertrags ist nicht 眉berraschend oder ungew枚hnlich iSd. 搂听305c BGB. Die Regelung ist durch die im Fettdruck hervorgehobene 脺berschrift 鈥濧usschlussfrist鈥 f眉r den Vertragspartner deutlich erkennbar. Die Vereinbarung einer Ausschlussfrist entspricht einer weit verbreiteten 脺bung im Arbeitsleben (vgl. BAG 22.听Oktober 2019 -听9听AZR 532/18听- Rn.听13, BAGE听168, 186).
Rz. 14
c) Die Ausschlussfristenregelung bezieht sich ihrem Wortlaut nach auf 鈥瀉lle beiderseitigen Anspr眉che aus dem Arbeitsverh盲ltnis und solche, die mit dem Arbeitsverh盲ltnis in Verbindung stehen鈥, ohne bestimmte Anspr眉che aus ihrem Anwendungsbereich auszunehmen (vgl. zu einem solchen Fall BAG 24.听Mai 2022 -听9听AZR 461/21听-). Infolge dieser weitgefassten Formulierung unterfallen der Klausel alle gesetzlichen, tariflichen und vertraglichen Anspr眉che, die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begr眉ndeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. BAG 22.听Oktober 2019 -听9听AZR 532/18听- Rn.听13, BAGE听168, 186).
Rz. 15
aa) Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht angenommen, dass der damit erfasste Anspruch eines Arbeitnehmers auf Urlaubsabgeltung als reiner Geldanspruch Ausschlussfristen unterliegen kann. Dem steht weder der unabdingbare Schutz des gesetzlichen Mindesturlaubs nach 搂搂听1, 3 Abs.听1, 搂听13 Abs.听1 Satz听1 BUrlG noch die vom Gerichtshof der Europ盲ischen Union vorgenommene und f眉r den Senat nach Art.听267 AEUV verbindliche Auslegung der Richtlinie听2003/88/EG entgegen (vgl. BAG 22.听Oktober 2019 -听9 AZR 532/18听- Rn.听10, BAGE听168, 186; 24.听Mai 2022 -听9听AZR 461/21听- Rn.听9).
Rz. 16
bb) Zwar hat das Landesarbeitsgericht im Ausgangspunkt ohne Rechtsfehler erkannt, die weite Formulierung in 搂听10 Nr.听1 des Arbeitsvertrags erfasse auch Anspr眉che wegen vors盲tzlicher Vertragsverletzung und vors盲tzlicher unerlaubter Handlung (ausf眉hrlich zur Auslegung einer 盲hnlichen Klausel BAG 26.听November 2020 -听8听AZR 58/20听- Rn.听55听ff., BAGE 173, 67). Entgegen der Annahme des Landesarbeitsgerichts ist die Ausschlussfristenregelung in 搂听10 Nr.听1 des Arbeitsvertrags aber unwirksam, weil sie entgegen 搂听202 Abs.听1 BGB die Haftung wegen Vorsatzes begrenzt. Sie kann deshalb auch nicht f眉r den Anspruch auf Urlaubsabgeltung aufrechterhalten werden. An die Stelle der vertraglichen Ausschlussfrist treten unter Aufrechterhaltung des Vertrags im 脺brigen die gesetzlichen Bestimmungen (搂听306 Abs.听1 und Abs.听2 BGB).
Rz. 17
cc) Nach 搂听202 Abs.听1 BGB in der seit Inkrafttreten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes geltenden Fassung kann die Verj盲hrung bei Haftung wegen Vorsatzes nicht im Voraus durch Rechtsgesch盲ft erleichtert werden. Es handelt sich um eine Verbotsnorm iSv. 搂听134 BGB. Das Verbot des 搂听202 Abs.听1 BGB, das f眉r alle Schadensersatzanspr眉che aus Delikt und Vertrag gilt, bezweckt in Erg盲nzung von 搂听276 Abs.听3 BGB einen umfassenden Schutz gegen im Voraus vereinbarte Einschr盲nkungen von Haftungsanspr眉chen aus vors盲tzlichen Sch盲digungen. 搂听202 Abs.听1 BGB erfasst dabei nicht nur Vereinbarungen 眉ber die Verj盲hrung, sondern auch 眉ber Ausschlussfristen. Infolge des gesetzlichen Verbots kann eine Haftung aus vors盲tzlich begangener Vertragspflichtverletzung oder unerlaubter Handlung nicht durch vertragliche Ausschlussfristen ausgeschlossen werden (vgl. BAG 9.听M盲rz 2021 -听9听AZR 323/20听- Rn.听15; 26.听November 2020 -听8听AZR 58/20听- Rn.听66). Der Versto脽 gegen 搂听202 Abs.听1 BGB hat die Gesamtunwirksamkeit von 搂听10 Nr.听1 Arbeitsvertrag zur Folge und f眉hrt zum ersatzlosen Wegfall der Klausel unter Aufrechterhaltung des Arbeitsvertrags im 脺brigen (搂听306 Abs.听1 und Abs.听2 BGB). Die Regelung kann, weil sie nicht teilbar ist, auch nicht f眉r den Anspruch auf Urlaubsabgeltung aufrechterhalten bleiben.
Rz. 18
(1) Verst枚脽t eine als Allgemeine Gesch盲ftsbedingung gestellte Ausschlussfristenregelung gegen 搂听202 Abs.听1 BGB, f眉hrt dies zur Gesamtunwirksamkeit einer -听wie im Streitfall听- nicht teilbaren Klausel. Die Rechtsfolgen von 搂听306 BGB kommen nicht nur zur Anwendung, wenn sich die Unwirksamkeit einer AGB-Klausel aus den 搂搂听305听ff. BGB selbst ergibt, sondern auch dann, wenn sie gegen sonstige Verbote verst枚脽t. 搂听306 Abs.听1 BGB enth盲lt eine kodifizierte Abweichung von der Auslegungsregel des 搂听139 BGB und bestimmt, dass bei Teilnichtigkeit grunds盲tzlich der Vertrag im 脺brigen wirksam bleibt. Soweit die Klausel nicht teilbar ist, tritt an ihre Stelle nach 搂听306 Abs.听2 BGB das Gesetz (vgl. BAG 9.听M盲rz 2021 -听9听AZR 323/20听- Rn.听23; 26.听November 2020 -听8听AZR 58/20听- Rn.听67).
Rz. 19
(2) Auch unter angemessener Ber眉cksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten kann die Ausschlussfristenklausel weder ganz noch teilweise aufrechterhalten bleiben.
Rz. 20
(a) Nach 搂听310 Abs.听4 Satz听2 Halbs.听1 BGB sind bei der Anwendung des Rechts der Allgemeinen Gesch盲ftsbedingungen die im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten angemessen zu ber眉cksichtigen. Die angemessene Ber眉cksichtigung der im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten verlangt einen sachgerechten Ausgleich zwischen den allgemeinen Grunds盲tzen des Rechts der Allgemeinen Gesch盲ftsbedingungen einerseits und den im Arbeitsrecht geltenden Besonderheiten andererseits (vgl. BAG 9.听M盲rz 2021 -听9听AZR 323/20听- Rn.听28).
Rz. 21
(b) 搂听310 Abs.听4 Satz听2 Halbs.听1 BGB bezieht sich auf die Anwendung des Rechts der Allgemeinen Gesch盲ftsbedingungen. 搂听202 Abs.听1 BGB verbietet -听wie 搂听276 Abs.听3 BGB听- die Beschr盲nkungen der Haftung wegen vors盲tzlich begangener Vertragspflichtverletzung oder unerlaubter Handlung generell ohne R眉cksicht darauf, auf welche Weise und auf wessen Initiative eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird. Das Verbot ist umfassend. Niemand soll sich der Willk眉r des Vertragspartners aussetzen k枚nnen. 搂听202 Abs.听1 BGB entzieht Anspr眉che des Gl盲ubigers wegen vors盲tzlichen Verhaltens generell der Dispositionsbefugnis der Parteien. Eine Wirksamkeitskontrolle nach den Regelungen 眉ber allgemeine Gesch盲ftsbedingungen und die Anwendung von 搂听310 Abs.听4 Satz听2 Halbs.听1 BGB kann deshalb nicht dazu f眉hren, einer nach 搂听202 Abs.听1 BGB unwirksamen Vereinbarung Geltung zu verschaffen (vgl. BAG 9.听M盲rz 2021 -听9听AZR 323/20听- Rn.听29).
Rz. 22
(3) Eine geltungserhaltende Reduktion, mit der eine einheitliche und damit auch einer einheitlichen AGB-Kontrolle unterliegende Klausel durch das Gericht in einen zul盲ssigen und einen unzul盲ssigen Teil getrennt und in ihrem rechtlich nicht zu beanstandenden Teil aufrechterhalten wird, ist im Rechtsfolgensystem des 搂听306 BGB nicht vorgesehen. Unwirksame Klauseln sind grunds盲tzlich nicht auf einen mit den gesetzlichen Bestimmungen zu vereinbarenden Regelungsgehalt zur眉ckzuf眉hren. Eine geltungserhaltende Reduktion w盲re mit dem Zweck der 搂搂听305听ff. BGB, den Rechtsverkehr von unwirksamen Klauseln freizuhalten und auf einen angemessenen Inhalt der in der Praxis anzuwendenden Gesch盲ftsbedingungen hinzuwirken, nicht vereinbar (st.听Rspr., BAG 16.听Dezember 2014 -听9听AZR 295/13听- Rn.听20, BAGE听150, 207; 13.听Dezember 2011 -听3听AZR 791/09听- Rn.听30 mwN; BGH 22.听September 2015 -听II听ZR 341/14听- Rn.听20).
Rz. 23
(4) Die Voraussetzungen einer erg盲nzenden Vertragsauslegung (vgl. hierzu im Einzelnen BAG 24.听September 2019 -听9听AZR 273/18听- Rn.听27听ff., BAGE听168, 54) sind nicht gegeben. Dem mit einer Ausschlussfrist verfolgten Zweck, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit zu erreichen, wird durch die gesetzlichen Verj盲hrungsfristen hinreichend Rechnung getragen. Die Beklagte hat zudem kein schutzw眉rdiges Interesse an der Aufrechterhaltung der Ausschlussfrist mit einem zul盲ssigen Inhalt. Sie hatte es als Klauselverwenderin in der Hand, eine Ausschlussfristenregelung zu formulieren, die den Beschr盲nkungen von 搂听202 Abs.听1 BGB gerecht wird.
Rz. 24
(5) Soweit die Beklagte f眉r sich Vertrauensschutz in Anspruch nimmt, rechtfertigt dies kein abweichendes Ergebnis.
Rz. 25
(a) Es verst枚脽t als solches nicht gegen Art.听20 Abs.听3 GG, eine in der Rechtsprechung bislang vertretene Gesetzesauslegung aufzugeben. H枚chstrichterliche Urteile sind kein Gesetzesrecht und erzeugen keine vergleichbare Rechtsbindung. Die 眉ber den Einzelfall hinausreichende Wirkung fachgerichtlicher Gesetzesauslegung beruht nur auf der 脺berzeugungskraft ihrer Gr眉nde sowie der Autorit盲t und den Kompetenzen des Gerichts. Ein Gericht kann deshalb von seiner bisherigen Rechtsprechung abweichen, auch wenn keine wesentlichen 脛nderungen der Verh盲ltnisse oder der allgemeinen Anschauungen eintreten. Es muss jedoch den im Rechtsstaatsprinzip verankerten Grundsatz des Vertrauensschutzes beachten und ihm erforderlichenfalls durch Billigkeitserw盲gungen Rechnung tragen. Eine 脛nderung der h枚chstrichterlichen Rechtsprechung ist grunds盲tzlich unbedenklich, wenn sie hinreichend begr眉ndet ist und sich im Rahmen einer vorhersehbaren Entwicklung h盲lt (BAG 19.听Juni 2012 -听9听AZR 652/10听- Rn.听27, BAGE听142, 64). Dies gilt insbesondere in F盲llen, in denen der Arbeitgeber -听wie im Streitfall die Beklagte听- eines Vertrauensschutzes nicht bedarf, da er als Klauselverwender f眉r ihn ung眉nstige Auslegungsvarianten von vornherein durch eine hinreichend deutliche, den rechtlichen Anforderungen jedenfalls gen眉gende Fassung des Vertragstextes ausschlie脽en kann.
Rz. 26
(b) Danach erscheint das Vertrauen der Beklagten in eine bestimmte Auslegung von 搂听10 Abs.听1 Arbeitsvertrag nicht schutzw眉rdig.
Rz. 27
(aa) Instanzgerichte (vgl. LAG Hamm 9.听September 2014 -听14听Sa 389/13听- Rn.听50) wie auch Teile des arbeitsrechtlichen Schrifttums (vgl. Preis/Roloff RdA听2005, 144, 147; Mohr SAE听2006, 167听f.; 盲hnlich Matthiessen NZA听2007, 361) kritisierten eine den Klauselwortlaut einschr盲nkende Auslegung, wie sie der Achte Senat in der von der Beklagten herangezogenen Entscheidung (BAG 20.听Juni 2013 -听8听AZR 280/12听- Rn.听21) urspr眉nglich vorgenommen hat. Gerichtliche Entscheidungen, denen zufolge Ausschlussfristenregelungen wie die vorliegende gegen 搂听202 Abs.听1 BGB verstie脽en und deshalb nichtig seien, datieren bereits aus der Zeit vor dem Abschluss des Arbeitsvertrags der Parteien vom 18.听August 2011 (vgl. LAG Hamm 21.听April 2010 -听18听Sa 1198/09听- Rn.听38). Die aufgrund dieses Diskussionsstands unsichere Rechtslage nahmen Stimmen aus der Literatur zum Anlass, der arbeitsvertraglichen Praxis anzuraten, Anspr眉che wegen Vorsatzes ausdr眉cklich aus dem Anwendungsbereich von Ausschlussklauseln auszunehmen (vgl. Mohr SAE听2006, 167听f.).
Rz. 28
(bb) Die Beklagte als Verwenderin h盲tte die Klausel unter Beachtung dieser rechtlichen Bedenken unmissverst盲ndlich gesetzeskonform fassen k枚nnen. Sie h盲tte statt der Formulierung 鈥瀉lle beiderseitigen Anspr眉che aus dem Arbeitsverh盲ltnis und solche, die mit dem Arbeitsverh盲ltnis in Verbindung stehen鈥 im selben Satz zum Ausdruck bringen k枚nnen, dass 鈥瀉lle beiderseitigen Anspr眉che mit Ausnahme solcher aus einer vors盲tzlichen Handlung鈥 verfallen oder dies durch einen weiteren Satz (zB 鈥濪iese Regelung erfasst nicht Anspr眉che der Parteien aus einer vors盲tzlichen Handlung鈥) klarstellen k枚nnen.
Rz. 29
2. Die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts erweist sich nicht aus anderen Gr眉nden als -听zumindest teilweise听- richtig (搂听561 ZPO).
Rz. 30
a) Die Kl盲gerin hat in den Jahren听2013 bis听2017 jeweils zu Beginn des Jahres einen Urlaubsanspruch im Umfang von 28听Arbeitstagen erworben (搂听4 Satz听1 des Arbeitsvertrags). Weder der zweimalige Mutterschutz noch die zwei Elternzeiten, die die Kl盲gerin in diesen Jahren in Anspruch nahm, hinderten das Entstehen von Urlaubsanspr眉chen im Umfang von insgesamt 140听Arbeitstagen (vgl. BAG 19.听Mai 2015 -听9听AZR 725/13听- Rn.听11, BAGE听151, 360).
Rz. 31
b) Die Urlaubsanspr眉che aus den Jahren听2013 bis听2017, deren Abgeltung die Kl盲gerin begehrt, sind vor dem Zeitpunkt, zu dem das Arbeitsverh盲ltnis der Parteien endete, nicht verfallen.
Rz. 32
aa) Das Fristenregime des 搂听7 Abs.听3 BUrlG findet w盲hrend der Elternzeit keine Anwendung. Die gesetzlichen Sonderregelungen in 搂听17 Abs.听1 Satz听1 und Abs.听2 BEEG gehen den allgemeinen Befristungsregelungen in 搂听7 Abs.听3 BUrlG vor (vgl. BAG 19.听M盲rz 2019 -听9听AZR 495/17听- Rn.听12, BAGE听166, 189). Der Urlaub muss weder nach 搂听7 Abs.听3 Satz听1 BUrlG im laufenden Kalenderjahr noch nach 搂听7 Abs.听3 Satz听2 und听3 BUrlG in den ersten drei Monaten des folgenden Kalenderjahrs gew盲hrt und genommen werden.
Rz. 33
(1) Nach 搂听17 Abs.听1 BEEG kann der Arbeitgeber Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer f眉r das Urlaubsjahr zusteht, f眉r jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zw枚lftel k眉rzen. Die Bestimmung entkoppelt den grunds盲tzlich der K眉rzung unterliegenden Urlaubsanspruch vom Urlaubsjahr und nimmt ihn somit von einem Verfall nach 搂听7 Abs.听3 BUrlG w盲hrend der Elternzeit aus (vgl. BAG 19.听M盲rz 2019 -听9听AZR 495/17听- Rn.听14听ff., BAGE听166, 189).
Rz. 34
(2) 搂听17 Abs.听2 BEEG trifft bez眉glich der Erf眉llung und des Verfalls des Urlaubs eine eigenst盲ndige, von 搂听7 Abs.听3 BUrlG abweichende Regelung des Urlaubsjahrs (vgl. BAG 15.听Dezember 2015 -听9听AZR 52/15听- BAGE听154, 1). Hat der Arbeitnehmer den ihm zustehenden Urlaub vor dem Beginn der Elternzeit nicht oder nicht vollst盲ndig erhalten, hat der Arbeitgeber den Resturlaub gem盲脽 搂听17 Abs.听2 BEEG nach der Elternzeit im laufenden oder im n盲chsten Urlaubsjahr zu gew盲hren. Damit regelt das Gesetz eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass der Erholungsurlaub im laufenden Kalenderjahr gew盲hrt und genommen werden muss. Diese Grunds盲tze gelten auch bei einer Mehrzahl von Mutterschutzfristen und Elternzeiten (vgl. BAG 19.听M盲rz 2019 -听9听AZR 362/18听- Rn.听17).
Rz. 35
bb) Die Urlaubsanspr眉che bestanden wegen der nahtlos aneinander anschlie脽enden Mutterschutzfristen und Elternzeiten nach dem Ende der zweiten Elternzeit fort. An die vom 1.听Januar bis zum 3.听April 2013 w盲hrende Mutterschutzfrist schloss sich unmittelbar eine Elternzeit der Kl盲gerin bis zum 18.听Juni 2014 an. Am n盲chsten Tag lief eine erneute Mutterschutzfrist, die am 12.听Oktober 2014 endete. Die unmittelbar darauf folgende Elternzeit der Kl盲gerin dauerte bis zum 17.听August 2017. Da das Arbeitsverh盲ltnis der Parteien damit in demselben Jahr endete, in dem die Kl盲gerin aus der zweiten Elternzeit zur眉ckkehrte, kann der Senat im Streitfall offenlassen, ob und ggf. unter welchen Voraussetzungen der nach 搂听17 Abs.听1 Satz听1 BEEG der K眉rzung unterliegende und nicht bereits von 搂听17 Abs.听2 BEEG erfasste Urlaubsanspruch nach Beendigung der Elternzeit befristet ist.
Rz. 36
c) Die Urlaubsanspr眉che der Kl盲gerin aus den Jahren听2013 bis听2017 sind nicht aufgrund einer K眉rzungserkl盲rung der Beklagten gem盲脽 搂听17 Abs.听1 BEEG teilweise untergegangen.
Rz. 37
aa) Nach 搂听17 Abs.听1 Satz听1 BEEG kann der Arbeitgeber den Erholungsurlaub, der dem Arbeitnehmer f眉r das Urlaubsjahr zusteht, f眉r jeden vollen Kalendermonat der Elternzeit um ein Zw枚lftel k眉rzen. Die in der Vorschrift vorgesehene K眉rzungsm枚glichkeit verst枚脽t weder gegen Art.听7 Abs.听1 der Richtlinie听2003/88/EG noch gegen 搂听5 Nr.听2 der 眉berarbeiteten Rahmenvereinbarung 眉ber den Elternurlaub vom 18.听Juni 2009 im Anhang der Richtlinie听2010/18/EU (vgl. ausf眉hrlich BAG 19.听M盲rz 2019 -听9听AZR 362/18听- Rn.听19听ff. mwN).
Rz. 38
bb) Die Regelung in 搂听17 Abs.听1 Satz听1 BEEG setzt voraus, dass der Anspruch auf Erholungsurlaub bei Zugang der K眉rzungserkl盲rung noch besteht. Daran fehlt es, wenn das Arbeitsverh盲ltnis beendet ist und der Arbeitnehmer Anspruch auf Urlaubsabgeltung hat (mit ausf. Begr眉ndung BAG 19.听Mai 2015 -听9听AZR 725/13听- Rn.听10, 13听ff., BAGE听151, 360). Das Gesetz unterstellt allein den 鈥濫rholungsurlaub鈥 der K眉rzungsbefugnis des Arbeitgebers, nicht dagegen den Abgeltungsanspruch (BAG 19.听M盲rz 2019 -听9听AZR 362/18听- Rn.听32).
Rz. 39
cc) M枚chte der Arbeitgeber den Anspruch auf Erholungsurlaub k眉rzen, muss er sein K眉rzungsrecht aus眉ben. Dazu ist eine hierauf gerichtete rechtsgesch盲ftliche Erkl盲rung erforderlich, die dem Arbeitnehmer zugehen muss (vgl. BAG 19.听Mai 2015 -听9听AZR 725/13听- Rn.听12, BAGE听151, 360). Die K眉rzungserkl盲rung kann ausdr眉cklich oder stillschweigend abgegeben werden. Dazu ist es ausreichend, dass dem Arbeitnehmer -听abweichend von seinem Urlaubsverlangen听- nur der gek眉rzte Urlaub gew盲hrt wird oder f眉r ihn aufgrund sonstiger Umst盲nde erkennbar ist, dass der Arbeitgeber sein K眉rzungsrecht aus眉ben will (vgl. zu 搂听17 Abs.听1 Satz听1 BErzGG BAG 28.听Juli 1992 -听9听AZR 340/91听- zu听1听c der Gr眉nde, BAGE听71, 50). Sowohl f眉r die Abgabe als auch f眉r den Zugang der K眉rzungserkl盲rung beim Arbeitnehmer tr盲gt der Arbeitgeber die Darlegungs- und Beweislast.
Rz. 40
dd) An diesen Grunds盲tzen gemessen hat die Beklagte den der Kl盲gerin zustehenden Urlaub, der auf die Zeitr盲ume ihrer Elternzeiten entf盲llt, nicht wirksam gek眉rzt. F眉r ihre Behauptung, unter dem 21.听Oktober 2013 der Kl盲gerin gegen眉ber die K眉rzung des Urlaubs erkl盲rt zu haben, ist sie nach den nicht mit Verfahrensr眉gen angegriffenen Feststellungen des Landesarbeitsgerichts beweisf盲llig geblieben. Sollte die Beklagte die K眉rzungserkl盲rung erst im Laufe des Verfahrens abgegeben haben, w盲re diese versp盲tet, da das Arbeitsverh盲ltnis der Parteien infolge der K眉ndigung durch die Kl盲gerin vom 3.听August 2017 bereits zuvor mit Ablauf des 31.听August 2017 geendet hat.
Rz. 41
d) Die in 搂听4 Arbeitsvertrag vorgesehene Quotelung des Urlaubsanspruchs in dem Jahr, in dem das Arbeitsverh盲ltnis endet, l盲sst den Urlaubsanspruch der Kl盲gerin f眉r das Jahr听2017, in dem sie aus dem Arbeitsverh盲ltnis mit der Beklagten ausschied, unber眉hrt. Die Klausel weicht zuungunsten des Arbeitnehmers von der gesetzlichen Regelung in 搂听5 Abs.听1 Buchst.听c BUrlG ab und ist deshalb gem盲脽 搂听13 Abs.听1 Satz听3 iVm. 搂听3 Abs.听1 BUrlG unwirksam.
Rz. 42
aa) Nach 搂听5 Abs.听1 Buchst.听c BUrlG hat der Arbeitnehmer f眉r jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverh盲ltnisses Anspruch auf ein Zw枚lftel des Jahresurlaubs, wenn er nach erf眉llter Wartezeit in der ersten H盲lfte eines Kalenderjahrs aus dem Arbeitsverh盲ltnis ausscheidet. Abgesehen von den in 搂听13 Abs.听1 BUrlG genannten Ausnahmen kann von den Bestimmungen des BUrlG nicht zuungunsten des Arbeitnehmers abgewichen werden.
Rz. 43
bb) Endet das Arbeitsverh盲ltnis eines Arbeitnehmers nach erf眉llter Wartezeit in der zweiten Jahresh盲lfte, folgt im Umkehrschluss aus 搂听5 Abs.听1 Buchst.听c BUrlG, dass die Regelung 眉ber den Teilurlaub keine Anwendung findet (vgl. BAG 9.听August 2016 -听9听AZR 51/16听- Rn.听16). Es verbleibt in diesem Fall, sofern nicht anderweitige K眉rzungsregelungen eingreifen, beim ungek眉rzten Urlaubsanspruch (BAG 19.听M盲rz 2019 -听9听AZR 495/17听- Rn.听27, BAGE听166, 189).
Rz. 44
cc) Die Regelung in 搂听4 Satz听2 Arbeitsvertrag weicht von der gesetzlichen Regelung zuungunsten der Arbeitnehmer ab.
Rz. 45
(1) Gem盲脽 搂听4 Satz听1 Arbeitsvertrag betr盲gt der Jahresurlaub eines Arbeitnehmers, der seine Arbeitsleistung -听wie die Kl盲gerin听- an f眉nf Tagen in der Woche erbringt, 28听Arbeitstage. In Abweichung hiervon bestimmt 搂听4 Satz听2 Arbeitsvertrag, dass ein Arbeitnehmer in dem Kalenderjahr, in dem das Arbeitsverh盲ltnis endet, f眉r jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverh盲ltnisses Anspruch auf ein Zw枚lftel des Jahresurlaubs hat.
Rz. 46
(2) 搂听4 Satz听2 Arbeitsvertrag sieht die Zw枚lftelung des Urlaubsanspruchs auch in den F盲llen vor, in denen der Arbeitnehmer in der zweiten Jahresh盲lfte aus dem Arbeitsverh盲ltnis ausscheidet. Dies ergibt die Auslegung der Klausel (zu den f眉r die Auslegung von Allgemeinen Gesch盲ftsbedingungen geltenden Grunds盲tzen vgl. BAG 9.听M盲rz 2021 -听9听AZR 323/20听- Rn.听17).
Rz. 47
(a) W盲hrend der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub arbeitsvertraglichen Dispositionen entzogen ist, die sich zuungunsten des Arbeitnehmers auswirken (搂听13 Abs.听1 Satz听3 BUrlG), k枚nnen die Arbeitsvertragsparteien Urlaubsanspr眉che, die den von Art.听7 Abs.听1 der Richtlinie听2003/88/EG gew盲hrleisteten und von 搂搂听1, 3 Abs.听1 BUrlG begr眉ndeten Anspruch auf Mindestjahresurlaub von vier Wochen 眉bersteigen, frei regeln. Die grundrechtlich gesch眉tzte Vertragsfreiheit (vgl. dazu BAG 8.听Mai 2018 -听9听AZR 531/17听- Rn.听58) schlie脽t das Recht ein, das teilweise oder vollst盲ndige Erl枚schen des arbeitsvertraglichen Mehrurlaubs f眉r den Fall vorzusehen, dass der Arbeitnehmer in der zweiten Jahresh盲lfte ausscheidet (vgl. BAG 21.听Mai 2019 -听9听AZR 579/16听- Rn.听63). F眉r einen Regelungswillen der Arbeitsvertragsparteien, dem zufolge allein der vertragliche Mehrurlaub abweichend von den f眉r den gesetzlichen Mindesturlaub geltenden gesetzlichen Vorgaben berechnet werden soll, m眉ssen allerdings deutliche Anhaltspunkte vorliegen. Fehlen solche, ist von einem diesbez眉glichen Gleichlauf des gesetzlichen Urlaubsanspruchs und des Anspruchs auf den vertraglichen Mehrurlaub auszugehen (BAG 30.听November 2021 -听9听AZR 225/21听- Rn.听38).
Rz. 48
(b) 搂听4 Satz听2 Arbeitsvertrag ordnet seinem Wortlaut nach eine Quotelung des 鈥濲ahresurlaubs鈥 an, der der Regelung in 搂听4 Satz听1 Arbeitsvertrag zufolge 28听Arbeitstage 鈥瀉uf der Basis einer regelm盲脽igen 5-Tage-Woche鈥 betr盲gt. Unter den Begriff des Jahresurlaubs fallen sowohl der gesetzliche Mindesturlaub als auch der arbeitsvertragliche Mehrurlaub. Auch die Regelungssystematik deutet darauf hin, dass die Arbeitsvertragsparteien den Urlaub ohne R眉cksicht auf den Rechtsgrund einheitlich regeln wollten. So fehlt eine -听in anderen Vertr盲gen anzutreffende听- Klausel, die die gesetzlichen Urlaubsanspr眉che aus dem Anwendungsbereich der Quotelungsregelung ausnimmt (vgl. zu einer solchen Vertragsgestaltung im Tarifrecht BAG 9.听August 2016 -听9听AZR 51/16听- Rn.听14).
Rz. 49
(3) Die Anwendung der Zw枚lftelungsregelung auf den Gesamturlaubsanspruch (siehe hierzu BAG 21.听Mai 2019 -听9听AZR 579/16听- Rn.听64), der f眉r Arbeitnehmer, die ihre Arbeitsleistung an f眉nf Tagen in der Woche erbringen, 28听Arbeitstage betr盲gt (搂听4 Satz听1 Arbeitsvertrag), f眉hrt dazu, dass Arbeitnehmern, die nach Erf眉llung der Wartezeit (搂听4 BUrlG) im Juli oder August eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverh盲ltnis ausscheiden, ein geringerer Urlaubsanspruch zusteht, als ihn 搂听3 Abs.听1 BUrlG als Mindesturlaub garantiert. W盲hrend der gesetzliche Urlaub auch in diesen F盲llen 20听Arbeitstage betr盲gt, sieht die Klausel in 搂听4 Satz听2 Arbeitsvertrag unter denselben Voraussetzungen eine f眉r den Arbeitnehmer ung眉nstigere Regelung vor. Scheidet der Arbeitnehmer im Juli aus dem Arbeitsverh盲ltnis aus, reduziert sich sein Urlaubsanspruch der Quotelungsregelung zufolge von urspr眉nglich 28听Arbeitstagen auf 16,33听Arbeitstage. Endet das Arbeitsverh盲ltnis im August, betr盲gt der Urlaubsanspruch des ausscheidenden Arbeitnehmers 18,67听Arbeitstage.
Rz. 50
dd) Der Versto脽 gegen den Grundsatz, dem zufolge der Urlaubsanspruch eines in der F眉nf-Tage-Woche besch盲ftigten Arbeitnehmers, der in der zweiten Jahresh盲lfte aus dem Arbeitsverh盲ltnis ausscheidet, mindestens 20听Arbeitstage betr盲gt, hat die Nichtigkeit der Quotelungsvorschrift zur Folge. Die in 搂听13 Abs.听1 Satz听3 BUrlG angeordnete Unabdingbarkeit des durch das BUrlG vermittelten Mindestschutzes erstreckt sich auch auf den -听von der Kl盲gerin im Streitfall geltend gemachten听- Urlaubsabgeltungsanspruch iSv. 搂听7 Abs.听4 BUrlG (BAG 20.听Januar 2009 -听9听AZR 650/07听- Rn.听21). Eine geltungserhaltende Reduktion kommt aus den unter I听1听c听cc听(3) und听(4) genannten Gr眉nden ebenso wenig in Betracht wie eine erg盲nzende Vertragsauslegung.
Rz. 51
3. Auf der Grundlage der Feststellungen des Landesarbeitsgerichts kann der Senat den Streitfall abschlie脽end entscheiden (搂听563 Abs.听3 ZPO).
Rz. 52
a) Die 140听Arbeitstage umfassenden Urlaubsanspr眉che, die die Kl盲gerin in den Jahren听2013 bis听2017 erwarb, sind infolge der Gew盲hrung von Urlaub im Zeitraum vom 18. bis zum 31.听August 2017 im Umfang von zehn Arbeitstagen erloschen (zur Tilgungsreihenfolge vgl. BAG 19.听Januar 2016 -听9听AZR 507/14听- Rn.听10). 脺ber die Abgeltung von 14听Arbeitstagen Urlaub hat das Arbeitsgericht mit Rechtskraft entschieden. Die verbleibenden 116听Arbeitstage hat die Beklagte mit einem Bruttobetrag iHv. 12.313,35听Euro abzugelten. 脺ber die H枚he des der Kl盲gerin je Urlaubstag zustehenden Abgeltungsbetrags besteht zwischen den Parteien kein Streit.
Rz. 53
b) Der Zinsanspruch iHv. f眉nf Prozentpunkten ab dem 2.听Februar 2018 ist aufgrund der gesetzlichen Vorschriften 眉ber den Schuldnerverzug (搂听288 Abs.听1, 搂听286 Abs.听2 Nr.听1 BGB) begr眉ndet. Der Verzug der Beklagten mit der Urlaubsabgeltung trat mit der Zustellung der Klageschrift am 1.听Februar 2018 ein. Verzugszinsen schuldet sie ab dem Folgetag, dem 2.听Februar 2018 (搂听187 Abs.听1 BGB).
Rz. 54
II. Im 脺brigen ist die Revision unbegr眉ndet. Soweit die Kl盲gerin von der Beklagten verlangt, auf die Hauptforderung Zinsen f眉r den Zeitraum vom 1.听September 2017 bis zum 1.听Februar 2018 zu zahlen, hat das Landesarbeitsgericht die Berufung der Kl盲gerin gegen das klageabweisende Urteil des Arbeitsgerichts zu Recht zur眉ckgewiesen. Der Zinslauf begann nicht, wie die Kl盲gerin geltend macht, am 1.听September 2017, sondern erst am 2.听Februar 2018, dem Tag nach Zustellung der Klageschrift. Der Anspruch eines Arbeitnehmers auf Abgeltung des ihm zustehenden Urlaubs entsteht mit der Beendigung des Arbeitsverh盲ltnisses und wird zu diesem Zeitpunkt f盲llig. 搂听7 Abs.听4 BUrlG enth盲lt jedoch keine Bestimmung einer Leistungszeit iSd. 搂听286 Abs.听2 Nr.听1 BGB (BAG 6.听August 2013 -听9听AZR 956/11听- Rn.听22).
Rz. 55
III. Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen (搂听91 Abs.听1, 搂听92 Abs.听2 Nr.听1 ZPO). Die Kl盲gerin ist in allen Instanzen h枚chstens im Hinblick auf den Zinslauf und damit zu weniger als zehn vom Hundert unterlegen. Ihre Zuvielforderung war damit verh盲ltnism盲脽ig geringf眉gig iSd. 搂听92 Abs.听2 Nr.听1 ZPO (vgl. BAG 23.听September 2010 -听6听AZR 174/09听- Rn.听26).
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听听听听Leitner听听听听 |
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Fundstellen
亿兆体育-Index 15380247 |
BB 2022, 2483 |
DB 2022, 2804 |
DStR 2022, 11 |
FA 2022, 332 |
NZA 2022, 1469 |
ZTR 2022, 729 |
AP 2022 |
EzA-SD 2022, 7 |
EzA 2023, 0 |
MDR 2023, 307 |
NZA-RR 2022, 669 |
ArbR 2022, 566 |
GWR 2022, 386 |